Die Abgeltungsteuer

Steuerfreie Zinseinkünfte

Zinseinkünfte aus Kapital-Vermögen müssen versteuert werden. Innerhalb bestimmter Grenzen sind Ihre Kapital-Erträge jedoch steuerfrei. Denn Sie können einen Sparer-Freibetrag in Anspruch nehmen.

Ab 1. Januar 2009 wird die Besteuerung von Kapitalerträgen vereinheitlicht. Dies hat auch Folgen für die Kirchensteuer auf diese Kapitalerträge.

Der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer unterliegen Zinsen, Dividenden sowie Veräußerungsgewinne. Abgeltungsteuer sowie Solidaritätszuschlag werden ab Januar 2009 automatisch vom Kreditinstitut an das jeweilige Finanzamt überwiesen.

 

Bei der Kirchensteuer kann der Steuerpflichtige wählen, ob diese ebenfalls direkt durch die Bank abgeführt wird oder ob er sie selbst im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung deklariert.

 

 

Wir empfehlen Ihnen:

 

Beauftragen Sie uns, neben der Abgeltungsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer direkt für Sie abzuführen. Sie müssen die Kirchensteuer somit nicht separat über die Einkommensteuererklärung veranlagen.

 

Drucken Sie hierzu bitte folgenden "Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer (§ 51a Abs. 2c EStG)" aus und senden Sie diesen unterschrieben an uns zurück.

 

Senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Freistellungsauftrag zu oder geben Sie ihn bei Ihrer Raiffeisenbank Volkmarsen eG ab. Alles weitere erledigen wir für Sie. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Berater in Ihrer Bank.

 

PS: Ihr bisher gestellter Freistellungsauftrag bleibt auch in 2009 unverändert bestehen und gilt dann für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne

BLZ: 52069149
BIC:GENODEF1VLM
Telefon:05693 9888 0
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